Geschäftsordnung

des Gemeindepsychiatrischen Verbundes  im Kreis Steinburg

(Stand: 25.05.2016)

1. Präambel

Der Gemeindepsychiatrische Verbund ist ein freiwilliger, regionaler Zusammenschluss der an
der psychiatrischen Versorgung des Kreises Steinburg Beteiligten und der diese nutzenden
Menschen mit psychischer Erkrankung und / oder Behinderung und ihrer Angehörigen.
Die Mitglieder verpflichten sich durch Anerkennung dieser Geschäftsordnung, eine adäquate,
zeitgemäße Versorgung voranzubringen und damit zur Umsetzung der Ziele des § 17
SGB I beizutragen.

2. Ziel

Ziel ist eine adäquate Versorgung und gesellschaftliche Teilhabe für die im Kreis Steinburg
lebenden psychisch erkrankten und behinderten Menschen und ihre Mitwirkung.

3. Grundsätze

Psychisch erkrankte und behinderte Menschen sollen die für sie notwendigen Hilfen in Anspruch
nehmen können, unter Nutzung vorhandener Ressourcen, möglichst ohne ihre gewohnte
Lebenswelt auf Dauer aufgeben zu müssen.
Die Mitglieder erklären mit dem Zusammenschluss ihre gemeinsame Verantwortung für die
Gewährleistung und Ausgestaltung der Hilfen für psychisch erkrankte und behinderte Menschen
im Sinne der unten genannten Grundsätze:

  • Gleichberechtigte Teilhabe der betroffenen Menschen an allen Prozessen
  • Berücksichtigung individueller Bedarfe und Ressourcen
  • Inklusion, Trialog und gleichberechtigte Teilhabe
  • Sozialraumorientierung und Wohnortnähe
  • Respektvoller Umgang aller Beteiligten
  • Professionelle Hilfen auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft
  • Umfassende Leistungsangebote
  • Koordination und Kooperation
  • Selbsthilfe vor Fremdhilfe
  • Präventive Orientierung
  • Multiprofessionalität
  • Transparenz – Öffentlichkeit der Sitzungen und Zugänglichkeit für betroffene Menschen
  • Kontinuität als Qualitätsmerkmal in der Bezugsbetreuung und Beziehungsarbeit
    Geschäftsordnung des Gemeindepsychiatrischen Verbundes im Kreis Steinburg
  • Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität

4. Aufgaben

Die vorrangigen Aufgaben sind die Entwicklung, Stärkung und Förderung

  • der gleichberechtigte Teilhabe der betroffenen Menschen an allen Prozessen
  • der Kooperation der Leistungserbringer im Sinne einer Vernetzung
  • der gemeinschaftlichen Gestaltung von Angeboten
  • der Weiterentwicklung der fachlichen Qualität.

Weitere Aufgaben:

  • neue Bedarfe zu erkennen und die Entwicklung von Lösungen voranzutreiben
  • die aktive Einbindung der Leistungsträger in die Weiterentwicklung der psychosozialen
    Versorgung
  • Unterstützung in Konfliktfällen.

5. Mitglieder

Am Gemeindepsychiatrischen Verbund nehmen alle im Kreis Steinburg an der Versorgung
psychisch erkrankter und behinderter Menschen beteiligten

  • Menschen mit psychischer Erkrankung und / oder Behinderung
  • Angehörige
  • Interessenvertreter der Menschen mit psychischer Erkrankung und / oder Behinderung
  • und ihrer Angehörigen
  • Leistungserbringer und -träger
  • Verbände und Institutionen, die an Ausgestaltung und Weiterentwicklung der psychi-
    atrischen bzw. psychosozialen Versorgung beteiligt sind.

Der Beitritt zum GPV Kreis Steinburg ist schriftlich bei der Geschäftsführung des Gemeindepsychiatrischen
Verbundes zu beantragen. Der GPV Kreis Steinburg beschließt in der auf das
Datum des Beitrittsantrags nächstfolgenden Vollversammlung oder Netzwerkkonferenz über
die Aufnahme per einfacher Abstimmung der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

Jedes Mitglied hat eine Stimme.

Die Mitglieder entsenden in die Gremien „Vollversammlung“ (siehe Abschnitt 6 Punkt 1) und
„Netzwerkkonferenz“ (siehe Abschnitt 6 Punkt 2) je eine Person als VertreterIn und benennen
gegenüber der Geschäftsführung des GPV Kreis Steinburg schriftlich eine(n) StellvertreterIn.
Mitglieder, deren Organisation aus unterschiedlichen, voneinander unabhängigen
Geschäftsordnung des Gemeindepsychiatrischen Verbundes im Kreis Steinburg
Fachbereichen besteht, können für jeden dieser unabhängigen Fachbereiche eine(n) VertreterIn
entsenden und eine(n) StellvertreterIn benennen.

6. Gremien

Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Koordination gibt es folgende Gremien:

  • Vollversammlung (aller Mitglieder, mindestens 1x jährlich)
  • Netzwerkkonferenz (VertreterInnen von Betroffenen und Angehörigen, SprecherInnen
    der AGs, VertreterInnen der Mitglieder, Geschäftsführung; mindestens 2x jährlich
  • Arbeitsgruppen (von der Vollversammlung oder der Netzwerkkonferenz eingesetzte
    AGs zu bestimmten Themen, Anzahl der Treffen selbstbestimmt, 2-4x jährlich)
  • Geschäftsführung

6.1 Vollversammlung

Die Vollversammlung ist das oberste Gremium des Gemeindepsychiatrischen Verbundes.

Die Vollversammlung

  • ändert und beschließt die Geschäftsordnung,
  • wählt die Geschäftsführung und beruft sie ab,
  • erfasst das aktuelle Versorgungsangebot,
  • wählt mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder eine/n
    SprecherIn und bis zu 3 VertreterInnen in den Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie
  • benennt Versorgungslücken und entwickelt Lösungsvorschläge in Zusammenarbeit
    mit dem Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie,
  • diskutiert und regelt gegebenenfalls die Kooperations- und Koordinationsmodalitäten
    zwischen den betroffenen Menschen, den Einrichtungen und den Leistungsträgern
    und
  • unterstützt die Bildung von Arbeitsgruppen zu spezifischen Themen.

Die Vollversammlung tritt mindestens 1 x im Jahr auf Einladung der Geschäftsführung zusammen,
darüber hinaus aus aktuellem Anlass auf formlosen Antrag.

Die Einladung erfolgt schriftlich (per eMail) unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer
Frist von zwei Wochen. In außerordentlichen Fällen kann eine Vollversammlung auch mit einer
kürzeren Frist einberufen werden.

Die Beschlüsse der Vollversammlung erfolgen mit einfacher Mehrheit.

6.2 Netzwerkkonferenz

Das Gremium „Netzwerkkonferenz“ soll die gemeinsame Terminfindung erleichtern und so
die prinzipielle Arbeitsfähigkeit des GPV im Kreis Steinburg und die Kooperation seiner Mitglieder
stärken.

Die Aufgaben der Netzwerkkonferenz sind im Prinzip die der Vollversammlung, mit Ausnahme
der Änderung oder Verabschiedung der Geschäftsordnung des GPV im Kreis Steinburg
und mit Ausnahme der Wahl der Geschäftsführung.

Netzwerkkonferenzen finden mindestens 2x jährlich statt. Wenn es organisatorisch möglich
ist, können anstelle der Netzwerkkonferenzen auch Vollversammlungen einberufen werden.

Die Einladung zur Netzwerkkonferenz erfolgt schriftlich (per eMail) unter Mitteilung der Tagesordnung
mit einer Frist von zwei Wochen. In außerordentlichen Fällen kann eine Netzwerkkonferenz
auch mit einer kürzeren Frist einberufen werden.

Die Beschlüsse der Netzwerkkonferenz erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder.

6.3 Arbeitsgruppen

Vollversammlung und Netzwerkkonferenz können Arbeitsgruppen zu spezifischen Fragestellungen,
Fachbereichen und (Querschnitts-)Themen (mit Bezug zur psychiatrischen und psychosozialen
Versorgung im Kreis Steinburg) bilden.

An den Arbeitsgruppen können alle Mitglieder durch Entsendung von VertreterInnen mitwirken.

Die Arbeitsgruppen bestimmen aus ihrer Mitte eine(n) SprecherIn und eine/n VertreterIn.

Die Arbeitsgruppen benennen gegenüber der Geschäftsführung des GPV Kreis Steinburg
schriftlich (per eMail) ihre SprecherIn, deren StellvertreterIn und ihre Mitglieder.

Die Arbeitsgruppen entwickeln entsprechend ihres Auftrags Positionspapiere und Stellungnahmen,
bereiten Entscheidungen vor und geben Empfehlungen ab. Sie berichten durch
ihre/n SprecherIn der Vollversammlung und der Netzwerkkonferenz.

6.4 Geschäftsführung

Die Geschäftsführung besteht aus einer Geschäftsführerin / einem Geschäftsführer und seinem
/ ihrer StellvertreterIn und wird mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder von der Vollversammlung für die Zeit von 2 Jahren gewählt; in
ungeraden Jahren der / die GeschäftsführerIn, in geraden Jahren der / die StellvertreterIn.

Ihre Aufgaben bestehen in der

  • Vorbereitung und Einberufung der Vollversammlungen
  • Vorbereitung und Einberufung der Netzwerkkonferenzen
  • Steuerung der Selbstorganisation
  • Führung der Mitgliederliste und der Arbeitsgruppenlisten

Die Vollversammlung kann die Geschäftsführung vor Ablauf der zweijährigen Wahlperiode
vorzeitig und mit sofortiger Wirkung abberufen. Dies erfordert eine 2/3-Stimmenmehrheit
der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

7. Rechtliche Konsequenzen und Änderung der Geschäftsordnung

Diese Vereinbarung begründet keine rechtlich einklagbaren Verpflichtungen oder Rechte.

Änderungen dieser Geschäftsordnung können nur durch die Vollversammlung und nur unter
der Voraussetzung beschlossen werden, dass die Änderungsabsicht bei Einberufung der Vollversammlung
durch die Tagesordnung bekannt gemacht worden ist.

Änderungen dieser Geschäftsordnung erfordern eine 2/3-Stimmenmehrheit der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder.

8. Austritt aus dem GPV Kreis Steinburg

Jedes Mitglied des GPV im Kreis Steinburg kann für sich durch schriftliche Erklärung gegenüber
der Geschäftsführung des GPV Kreis Steinburg seine Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung
aufkündigen.

Beschlossen durch die Vollversammlung des Gemeindepsychiatrischen Verbundes im Kreis
Steinburg am (25.05.2016)

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