Arbeitskreis für gemeindenahe Psychiatrie

Die Grundlage für den „Arbeitskreis für gemeindenahe Psychiatrie bildet der §5 des
Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (Psychisch-Kranken-Gesetz – PsychKG)

 

………hier finden Sie in Kürze noch  weitere Informationen zum Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie

Termine der geplanten Treffen:

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