Arbeitskreis für gemeindenahe Psychiatrie
Die Grundlage für den „Arbeitskreis für gemeindenahe Psychiatrie bildet der §5 des
Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (Psychisch-Kranken-Gesetz – PsychKG)
………hier finden Sie in Kürze noch weitere Informationen zum Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie
Termine der geplanten Treffen:
[events_list category=“79″ pagination=1 limit =10]